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Corona-Update

Stand 03. April 2022

Seit 03.04.2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung (CoronaVO BW vom 01.04.2022 sowie CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen vom 01.04.2022). Damit entfällt der Großteil der bisher geltenden Corona-Regeln für die Amateurmusik. Hygienekonzepte sind für Proben und Veranstaltungen nicht mehr vorgeschrieben. Es gibt aktuell weder für Proben noch für Veranstaltungen Zutrittsbeschränkungen (z.B. 3G) und auch eine Erfassung der Kontaktdaten aller Teilnehmenden ist nicht erforderlich. Eine Maskenpflicht gibt es nur noch in wenigen Bereichen (z.B. im ÖPNV und Arzt- und Zahnarztpraxen). Sonst wird das Tragen von Masken nur noch empfohlen:

„Die Einhaltung eines Mindestabstandes weiterlesen